OGS
Aktuelles aus der OGS
Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es zunächst für die Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung geben. Dieser wird dann jedes Schuljahr um eine Klassenstufe erweitert (also im Schuljahr 2027/28 für Erst- und Zweitklässler, u. s. w.), bis er dann im Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt.
Die Details dazu sind bislang noch nicht genau bekannt. Allerdings wird es voraussichtlich zwei entscheidende Veränderungen für die OGS geben: zum Einen der Freitag und zum Anderen die Ferienbetreuung
Im Gespräch ist, dass der Freitag künftig für die Kinder, die einen Rechtsanspruch haben (also im nächsten Schuljahr die Erstklässler), kostenfrei sein soll und bis 16 Uhr angeboten werden soll. Die Zweit- bis Viertklässler sollen dagegen - wie bisher - für die Betreuung am Freitag bezahlen.
Im Bezug auf die Ferienbetreuung wird es wohl so sein, dass die Kommune (also die Gemeinde Hirschaid) sich darum kümmern muss, dass es mit Ausnahme von vier Wochen in allen Schulferien innerhalb des Gemeindegebietes eine Ferienbetreuung für die Kinder mit Rechtsanspruch (Erstklässler in 2026/27) geben wird. Allerdings nicht in jeder einzelnen Schule, sondern es wäre z. B. möglich, dass wir in der Julius-von-Soden-Schule vier Wochen Ferienbetreuung anbieten, die Hirschaider Grundschule weitere vier Wochen anbietet und dann z. B. ein Verein noch zwei Wochen Ferienprogramm macht. Damit wären dann zehn Wochen abgedeckt. Die Ferienbetreuung ist im Rechtsanspruch nicht kostenfrei vorgesehen.
Das sind die bisherigen unverbindlichen Planungen - ohne Gewähr. Sobald es die konkreten Bestimmungen zum Rechtsanspruch geben wird, werden Sie es hier erfahren bzw. werden wir die Familien, die von den Änderungen betroffen sind, über Edupage informieren.