• Umgang mit Smart-Watch und Handy

        • Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!

          Seit einiger Zeit verdrängen „Smartwatches“ die klassische Armbanduhr. Es sind mittlerweile auch viele Modelle für Kinder auf dem Markt. 

          Solche Smartwatches verfügen teilweise über Funktionen, die im Unterricht zu datenschutzrechtlichen Problemen führen. Neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion besitzen manche Modelle Mikrofone, die es ermöglichen, Gespräche aufzuzeichnen oder eine eingebaute Kamera für Fotos und Videos. Einige der Smartwatches lassen auch zu, Fotos oder Videos direkt auf Facebook, Tiktok oder Instagram hochzuladen.

          Smartwatches sind daher aus rechtlicher Sicht digitalen Endgeräten wie etwa einem Smartphone gleichzusetzen (Art. 56 BayEUG Abs. 5). Wir können es nicht leisten, jedes Gerät daraufhin zu überprüfen, welche Funktionen das jeweilige Modell hat bzw. ob dieses auf Ruhe- /Schulmodus gestellt ist.

          Daher gilt an der Julius-von-Soden-Grundschule Sassanfahrt folgende Regelung: 

          •  Das bloße Mitführen von Smartwatches im Schulranzen ist möglich.

          •  Die Smartwatch muss ausgeschaltet sein.

          •  Eine Benutzung während des Aufenthaltes in der Schule ist nur mit dem Einverständnis einer Lehrkraft/Betreuungskraft erlaubt.

          •  Das Tragen am Handgelenk wird aus den oben genannten Gründen nicht gestattet.

          •  Auch das Handy muss ausgeschaltet in der Schultasche bleiben und unterliegt den gleichen Regeln.

          Da die OGS unserer Schule angehört, gelten diesen Regeln für OGS-Kinder bis zum Ende der Betreuungszeit.

          Für verloren gegangene oder beschädigte Smartwatches sowie Handys wird keine Haftung übernommen.

          Wir bitten um Ihr Verständnis.

           

          Mit freundlichen Grüßen 

          Heike Hammon,

          Rektorin

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